Mit dem Passivhaus Projektierungs Paket 2007 (PHPP 2007) wird auch der Nachweis für die KfW-Passivhaus-förderung geführt. Die Passivhausförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist seit Anfang 2005 Bestandteil des Programms "Ökologisch Bauen" der KfW (neue Homepage: www.kfw-foerderbank.de).

Je nach Variante sind bis zu 5 Jahre tilgungsfrei (aktuell jeweils unter https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger?Bankengruppe=1392435951&Programmgruppe=1881462390).


Das neue Passivhaus Projektierungs Paket 2007

Ein Nachweisblatt für die neue Passivhaus-Förderung der KfW ist im aktuellen Passivhaus Projektierungs Paket 2007 (PHPP 2007) ab sofort enthalten. Dieses wird zusammen mit den übrigen Blättern bei der Hausbank eingereicht. Das PHPP 2007 enthält neben dem Fördernachweis auch andere neue Features, wie z.B. ein Berechnungsblatt für Kompaktgeräte. Es kann für 87 EUR beim Passivhaus Institut bestellt werden. Registrierte Nutzer des PHPP erhalten das Update für 50 EUR per Post.

Zum Hintergrund der Berechnungsverfahren

Die Berechnungsvorschriften und Randbedingungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind nicht für die Projektierung von Gebäuden mit sehr niedrigem Heizwärmebedarf ausgelegt. Die Ergebnisse weisen in diesem Bereich zum Teil erhebliche Abweichungen von tatsächlichen Messwerten auf. Zum Nachweis geeignet ist das PHPP-Verfahren, das ebenfalls auf der europäischen Norm EN 832 beruht und für welches Validierungen aus wissenschaftlich begleiteten Projekten vorliegen. Dieses Verfahren ermöglicht auch die Berechnung des Primärenergiebedarfs für Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom. In der Antragsphase ist jedoch häufig die Ausstattung mit Haushaltsgeräten noch nicht bekannt. Für den Fördernachweis wird daher analog zum EnEV-Primärenergiebedarf der Haushaltsstrom nicht berücksichtigt.

Als Grenzwert für den Jahresprimärenergiebedarf im Rahmen der Passivhaus-Förderung wurden wie beim KfW-Energiesparhaus 40 kWh/(m²a) angesetzt. Der Flächenbezug folgt aus Paritätsgründen der EnEV-Konvention. Der Wert für den Flächenbezug, die „Nutzfläche AN" wird aus dem Gebäudevolumen (Außenmaße) entwickelt und unterscheidet sich von der tatsächlich beheizten Wohnfläche zum Teil erheblich.